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   OLG Saarbrücken, 12.01.2009 - 9 WF 1/09   

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https://dejure.org/2009,11925
OLG Saarbrücken, 12.01.2009 - 9 WF 1/09 (https://dejure.org/2009,11925)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.01.2009 - 9 WF 1/09 (https://dejure.org/2009,11925)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 9 WF 1/09 (https://dejure.org/2009,11925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 769

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 769
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2009 - 9 WF 1/09
    Gegen die - wie hier - in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 769 ZPO getroffenen Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts seit Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes am 1. Januar 2002 kein außerordentliches Rechtsmittel mehr gegeben (BGH, FamRZ 2004, 1191; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2005 - 6 WF 12/05 - und vom 12. März 2004 - 6 WF 10/04 -, OLGR Saarbrücken 2004, 415; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 9 WF 24/06 -, m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2005 - 5 W 332/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2009 - 9 WF 1/09
    Es ist wegen der gleichen Interessenlage wie bei § 719 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen (siehe hierzu auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 6. Dezember 2005, 5 U 332/05-97,NJW-RR 2006, 1579, m.w.N.), so dass auch eine auf grobe Gesetzesverstöße und Ermessensfehler beschränkte Nachprüfung - unbeschadet der Frage, ob ein derartiger Fall hier vorliegt - selbst dann nicht mehr stattfindet, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist.
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 10/04

    Unanfechtbarkeit einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.01.2009 - 9 WF 1/09
    Gegen die - wie hier - in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 769 ZPO getroffenen Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts seit Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes am 1. Januar 2002 kein außerordentliches Rechtsmittel mehr gegeben (BGH, FamRZ 2004, 1191; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2005 - 6 WF 12/05 - und vom 12. März 2004 - 6 WF 10/04 -, OLGR Saarbrücken 2004, 415; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 9 WF 24/06 -, m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2010 - 9 WF 51/10

    Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt: Sofortige Beschwerde gegen eine

    Gegen die - wie hier - in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 769 ZPO getroffenen Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts seit Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes am 1. Januar 2002 kein außerordentliches Rechtsmittel mehr gegeben (BGH, FamRZ 2004, 1191; 6. Zivilsenat, Beschl. v. 11. März 2005 - 6 WF 12/05 - und vom 12. März 2004 - 6 WF 10/04 -, OLGR Saarbrücken 2004, 415; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 9 WF 24/06 -,vom 1. Januar 2009 - 9 WF 1/09, m. w. N.).
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